Stellungnahme der Stadt Köln

Die Stadt Köln hat uns auf unseren offenen Brief an Kölns OB Henriette Reker die folgende Antwort zu gesendet.

vielen Dank für ihr Schreiben vom 27.05.2020. Frau Oberbürgermeisterin Reker hat mich gebeten, Ihnen unmittelbar zu antworten.

Im Rahmen der Projektanmeldung zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 hat die Metropolregion Rheinland im Jahr 2016 mit Unterstützung der Stadt Köln das Vorhaben einer kombinierten Rheinquerung unter Berücksichtigung einer Straßen- und einer Schienenverbindung zwischen Köln-Godorf und Niederkassel gefordert. Allerdings wurde im weiteren Verfahren nur die Straßenverbindung in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen, während die Schienenstrecke keine Berücksichtigung im aktuellen Bundesverkehrswegeplan fand. Die Schienenverbindung auf der Relation Bonn – Niederkassel – Köln wurde daraufhin zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet und wird zurzeit unter der Federführung des Rhein-Sieg-Kreises planerisch weiterverfolgt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW führt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums aktuell erste Planungsschritte durch, um die Realisierung der als Autobahn vorgesehenen Straßenverbindung zwischen der A 555 und der A 59 (Rheinspange) voranzubringen. Bei einem solch umfangreichen Planungsvorhaben stehen mitunter konkurrierende Zielsetzungen einander gegenüber. Deshalb werden im Rahmen der Planung alle relevanten Aspekte genau beleuchtet und gegeneinander abgewogen. Die Minimierung der Umweltauswirkungen ist dabei eine der wesentlichen Zielsetzungen des Gesamtverfahrens. Aber auch der Verbesserung der Verkehrserreichbarkeit sowie der Entlastung anderer Straßenabschnitte kommen in der Gesamtabwägung eine hohe Bedeutung zu.

Die geplante Rheinquerung wird im Zusammenhang mit der ebenfalls geplanten Ortsumgehung Zündorf eine erhebliche Entlastung für das heute vorhandene Straßennetz im Porzer im Süden vom Kraftfahrzeugverkehr bewirken.  Mit dieser Entlastung im Kfz-Verkehr wird auch eine Minderung der lokalen Lärm- und Luftschadstoffemissionen einhergehen. Da noch keine Entscheidung für die endgültig zu realisierende Trassenvariante getroffen ist, können derzeit auch noch keine abschließenden Aussagen zu den Umweltwirkungen der Rheinspange gemacht werden. Fest steht jedoch, dass nur eine Trassenführung realisiert werden wird, bei der die Umweltauswirkungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Welche Variante diese Anforderungen erfüllt, werden die weiteren Untersuchungsergebnisse zeigen müssen.

Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften