Lärm

Lärmzunahme in Langel, Lülsdorf und Ranzel (Abschätzung)

Die Planungswerkstatt, die Straßen NRW am 12. Oktober 2019 durchgeführt hat, hat u. a. eine Skizze möglicher Trassenverläufe zum Ergebnis gehabt.

Die nördliche Linie würde als gebaute Autobahn an der nächsten Stelle etwa 250 m nah an Langel, etwa 280 m an Lülsdorf und ca. 400 m an Ranzel vorbeiführen

Abstände der Wohnbebauung in Lülsdorf und Langel zum Trassenverlauf der nördlichen Variante.

Zudem würde die Autobahn mindestens westlich der Langeler bzw. Lülsdorfer Straße aufgeständert sein, um die Hochwassersicherheit und Querung landswirtschaftlicher Fahrzeuge sicherstellen. Diese Aufständerung hätte voraussichtlich eine lichte Höhe von ca. 4,50 – 5, 00 m. Darauf würde der Brückenkörper mit mehreren Metern Dicke liegen und darauf würde dann, um die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sicherzustellen, mehrere Meter hohe Lärmschutzwände stehen.
Es ist also zwischen Lülsdorf und Langel von einem massiven Bauwerk mit etwa 10 m Höhe auszugehen, dass jegliche Sichtbeziehung zwischen den beiden Dörfern unterbricht.

Die Einhaltung der Imissionsschutzgrenzwerte bedeutet dabei nicht, dass der Verkehrslärm nicht zu hören sein wird, sondern nur, dass er tagsüber die Intensität etwa eines lauten Gesprächs (59 – 64 dB(A)) und nachts, die eines normalen Gesprächs (49 – 54 dB(A)) nicht überschreiten darf.
Das dann aber als Dauerrauschen!
Übrigens ist für die Rheinspange ein besonders hoher LKW-Anteil prognostiziert worden. Die Geräuschbelastung eines LKW entspricht der von 23 PKW.
Es wird zumindest im südlichen Bereich Langels und im nördlichen Bereich Lülsdorfs keine ruhigen Außenbereiche mehr geben.

Was ist Lärm?
Lärm ist jede Art von Schall, der als Störung empfunden wird, unabhängig von Tonhöhe und Lautstärke (Heavy-Metal-Konzert, Baumaschine, sogar Flüstern, …).

Gesetzliche Grundlagen zur Lärmbelastung
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – und die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) fordern bei Neu- oder Umbau von Straßen Lärmschutzmaßnahmen, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Lärmskala
Die Skala mit der Lärm erfasst wird, ist nicht linear, sondern steil ansteigend (logarhitmisch).
Das heißt, das zwei Autos nicht den doppelten Lärm eines Autos machen, sondern dass eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung einer Zunahme von 3 dB(A) bedeutet.
Folglich muss für eine wahrgenommene Verdoppelung der Lautstärke (entspricht einer Zunahme der Lautstärke um 10 dB(A)) etwa eine Verzehnfachung der Verkehrsbelastung stattfinden.

Quelle: Lärmaktionsplan Hessen – Entwurf 2. Stufe, Gießen, 2015

Einordnung von Lärm
0 – 20 dB(A)       Flüstern
20 – 40 dB(A)     Regen
40 – 60 dB(A)     Gespräch
60 – 80 dB(A)     PKW mit 50 km/h
80 – 100 dB(A)  PKW mit 100 km/h
100 – 120 dB(A) Sirene
120 – 140 dB(A) Düsenjet

Quelle: Straßen.NRW

Die Lärmvorbelastung im Raum Langel/Lülsdorf wird durch den Schiffsverkehr (Lade- und Entladevorgänge im Godorfer Hafen, Ankerungen, Motoren), den Flugverkehr durch den Flughafen Köln-Bonn, insbesondere bei Betrieb der sogenannten Querwindbahn, die linksrheinische Petrochemie (z. B. Fackelgeräusch) und den derzeitigen Verkehrslärm gebildet. Zudem ist das Gebiet umgeben von lärmenden Autobahnen.

Quelle: Lärmkartierung – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen