Seveso-III-Gutachten

Die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wird umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie genannt. Sie ist eine EU-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen.
Ende April 2021 wurde vom TÜV Nord das Seveso-III-Gutachten zur geplanten Rheinspange 553 vorgestellt. aus dem für eine eventuelle Rheinquerung im Norden bei Godorf das mit Abstand größte Gefahrenpotential aller Varianten durch sog. Betriebsbereiche (Evonik, Shell, HGK-Gruppe, Basell, TRV) hervorgeht. Im südlichen Untersuchungsraum gibt es bei sieben Varianten erhöhte bis mittlere Konflikte bei drei keinerlei Konflikte mit diesen Betriebsbereichen.
Eine Übersicht der Ergebnisse des TÜV Nord gibt es in der Präsentation aus dem 7. Dialogforum.