Resolution gegen den Bau der neuen Rheinspange 553

Der Bau der sogenannten neuen Rheinspange A 553 zwischen A 59 und A 555 ist für die Entwicklung einer neuen Verkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels und der Notwendigkeit einer Verkehrswende im Rheinland hinderlich und schädlich.
Die vernetzten Bürgerinitiativen der Region fordern den Regionalrat auf, sich bei der neuen Bundesregierung für den sofortigen Stopp des Projektes „Rheinspange A 553“ einzusetzen, das Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen und stattdessen nachhaltige Mobilitätskonzepte im Sinne der Verkehrswende zu beschleunigen.

Begründung

Die Metropolregion Rheinland mit ihrem Ballungsraum und dem Verkehrsknotenpunkt Köln/Bonn ist durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen im MIV und ÖPNV geprägt. Die Regionen rund um die beiden Städte weisen eine hohe Wachstumsdynamik auf. Sie sind beliebt zum Wohnen und Arbeiten. Zwischen 2000 und 2017 war der Bevölkerungsgewinn nirgends in NRW so groß wie in dieser Wirtschaftsregion. Um weiterhin in der wirtschaftlichen Erfolgsspur zu bleiben, ist die Metropolregion Rheinland auch mit den an Köln und Bonn angrenzenden Kreisen zwischen der linken und rechten Rheinseite auf leistungsfähige ÖPNV-Infrastruktur angewiesen. Wohn- Gewerbe- und Industriegebiete werden zunehmend ausgewiesen.

Die Erweiterung der vorhandenen Autobahninfrastruktur wird regionale Verkehrsprobleme nicht lösen. Die
Verkehrsuntersuchung von Straßen.NRW zeigt, dass bei Realisierung der neuen Rheinspange 2030 bis zu
36000 weitere Kfz/ Tag den Rhein überqueren als bei Verzicht auf den Bau. Dieser zusätzliche Verkehr wird anteilig auch in der Region eine zusätzliche Verkehrsbelastung mit sich bringen. Die sechs Spuren zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und dem Autobahnkreuz Köln-Gremberg sind dem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen in der Regel gewachsen.

Die Fertigstellung der Leverkusener Brücke (A 1) wird den LKW-Verkehr über die Rodenkirchener Brücke
bereits deutlich entlasten. Die weitere Umsetzung der Pro-Schiene-Maßnahmen und Realisierung der bereits in den 90’er Jahren auf europäischer Ebene vertraglich vereinbarten Projekte im Schienengüterverkehr mit den Niederlanden, der Schweiz, Italien und Österreich werden zukünftig für eine weitere Entlastung des Gütertransportes auf unseren Straßen sorgen. Der massive Ausbau des ÖPNV mit attraktiven Preisen sowie sichere Radwege sorgen für die Entlastung im Personenverkehr.

Bisher ist gem. BVWP für den Autobahnabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Bonn Nord und dem
Autobahndreieck Bonn Nordost die „Erweiterung auf sechs Fahrstreifen“ der A 565 vorgesehen. Der
momentane Querschnitt der Bonner Nordbrücke hat bereits sechs Fahrspuren, die für den vorhandenen
Verkehr ausreichen. Statt der gemäß Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen neuen Autobahn-Rheinquerung im Süden von Köln muss die Beseitigung von Engpässen des ÖPNV bei der Verkehrsinfrastruktur in der Region Vorrang haben. Der Aus- und Neubau von Autobahnen im dicht besiedelten Gebiet kann keine Lösung sein. Insbesondere würde dies zu mehr Verkehr auf anderen Autobahnen, z. B. der A 565 in Bonn, führen.

Das Hochwasser und der anhaltende Starkregen im Sommer dieses Jahres haben schließlich gezeigt, zu
welchen Umweltkatastrophen die Klimaerwärmung und die Versiegelung von Flächen bereits jetzt führen und wie „verletzlich“ die Verkehrsinfrastruktur plötzlich sein kann, wenn eine Umweltkatastrophe Autobahnen wie beispielsweise die A 1 oder A 61 in Teilen zerstört. Warum der Regionalrat glaubt, eine von diesem Gebiet weit entfernte Autobahn könne einen Hochwasserschutz darstellen, erschließt sich uns nicht. Im Gegenteil: Weitere hochgradig versiegelte Flächen erhöhen die Hochwassergefahren. Hochwasserschutzmaßnahmen sind sicher der sinnvollere und bessere Weg.

Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan wurde unter der scheidenden Bundesregierung im Dezember 2016 vom Bundestag beschlossen. Seitdem hat sich das Weltklima rapide und drastisch verschlechtert. Die Bedrohungen durch den Klimawandel erleben wir in Deutschland bereits und die wissenschaftlichen Expertisen werden inzwischen von den meisten Politikern gehört und verstanden. Die Klimakonferenz COP26 hat neue Maßstäbe des Handelns gesetzt, eine Verkehrswende ist unumgänglich, um den Verkehrskollaps zu verhindern.

Das Ziel muss sein, den aktuellen Bundesverkehrswegeplan zu stoppen und zu überarbeiten. Nur so finden wir eine ökologisch verträgliche Lösung, die unsere Region auch weiterhin lebenswert erhält. Wir haben eine Verantwortung für die künftigen Generationen, festgestellt durch das Klimaschutz-Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes.s ist bemerkenswert, dass der Verkehrskommission des Regionalrates trotz der verfehlten Infrastrukturpolitik der letzten Jahrzehnte und der drohenden Klimakrise verkehrspolitisch nur ein „Weiter so!“ einfällt. Dies entspricht eindeutig nicht dem Willen der Bevölkerung im Regierungsbezirk Köln.

Im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilitätsentwicklung empfehlen wir dem Regionalrat Köln, der „Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553“, Sitzungsvorlage für die 03. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln am 12. November 2021 / 5. Sitzungsperiode, Drucksache Nr.: VK 22/2021, nicht zuzustimmen, sondern sich den Appell des Rates für Nachhaltige Entwicklung unter Beteiligung von 19 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie zwei Bürgermeistern zu eigen zu machen und die neue Bundesregierung aufzufordern, nicht an der Umsetzung des Projektes
Rheinspange A 553 festzuhalten.